Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) der VIPEX Media Services GmbH (im Folgenden VIPEX genannt) gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der VIPEX und ihren Vertragspartnern (im Folgenden Kunden genannt), im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages und für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen widersprechende oder entgegenstehende und ergänzende AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn VIPEX von diesen AGB wusste oder hätte wissen müssen, sofern VIPEX ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder zustimmt. Allen eventuellen kundenseitigen Bestätigungen mit einem Hinweis auf eigene AGB wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen.
II. VERTRAGSGEGENSTAND
1. VIPEX bietet allgemeine Dienstleistungen in den Bereichen Content-Marketing, und Online-Marketing. Ziel der Tätigkeiten im Bereich Content-Marketing und Online-Marketing ist es, die Positionierung von Websites der Kunden (im Folgenden Projektwebsites genannt) beziehungsweise deren Reputation in den Suchergebnissen von Google, anderen Suchmaschinen sowie der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit zu verbessern. Darüber hinaus führt VIPEX Schulungsleistungen und Beratungen im Bereich Online-Marketing durch.
2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge bzgl. Content-Marketing und Online-Marketing zwischen VIPEX und ihren Kunden.
3. Für Dienstleitungen in den Bereichen Schulung und Beratung im Bereich Online-Marketing sowie Dienstleistungen im Bereich Programmierung sind grundsätzlich einzelvertragliche Vereinbarungen zu treffen, die die Vertragsbedingungen für die Parteien regeln.
III. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLÜSSE
1. Angebote sind für zwei Monate freibleibend und für beide Seiten unverbindlich. Für kundenseitige Aufträge gilt das Schriftformerfordernis. Die elektronische Form (z. B. E-Mail) ersetzt die Schriftform. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme durch VIPEX zu Stande.
2. Von Kunden gestellte Bedingungen, die von den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIPEX abweichen, werden unabhängig von der Form ihrer Übermittlung (schriftlich, mündlich, elektronisch) keinesfalls Bestandteil des Vertrages, sofern VIPEX diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zustimmt. Solcherlei Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIPEX bedürfen der
3. Von den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIPEX abweichende Vereinbarungen können auch von Mitarbeitern der VIPEX nicht getroffen werden. Dies gilt auch für Änderungen der Leistungen oder Tarife. Und auch Zusagen von Garantien hinsichtlich Rankingpositionen oder Besucherzahlen können von Angestellten der VIPEX nicht vorgenommen werden.
IV. LEISTUNGEN
1. VIPEX erbringt im Bereich des Content-Marketings und Online-Marketings Leistungen mit dem Ziel der googlefreundlicheren inhaltlichen Gestaltung der auftragsgegenständlichen Website, der Erhöhung des Traffics auf der auftragsgegenständlichen Website und der Optimierung der öffentlichen Wahrnehmung des Kunden (Person, Unternehmen oder Website), die die Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung der Rankingpositionierung für diese Projektwebsite bei Suchmaschinen erhöhen.
2. Zu den Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages gehören Entwicklung von Content-Ideen, Kampagnenplanungen, Analysen möglicher Linkquellen und die Erstellung von Listen möglicher Linkquellen sowie Konzeption, Sammlung, Erstellung oder Überarbeitung oder Anpassung von Content-Beiträgen, wie Designs, Texten, Fotos, Audiodaten und Ähnliches, sowie Einstellen solcher Contentbeiträge in Foren, Blogs, Kommentare, Verzeichnissen und sonstiger Online-Angebote sowie die Erstellung von Programmierungen und Software, das Führen von Link-Verhandlungen mit entscheidungsbevollmächtigten Vertretern anderer Websites über die Implementierung von Links hinsichtlich kundenseitig festgelegter oder bestätigter Keywords oder Keywordkombinationen sowie die entsprechenden Umsetzungsarbeiten bis hin zum Versand und Setzen konkreter Links.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die konkreten Optimierungsarbeiten in einer Kampagnenplanung festgelegt, die, sofern der Kunde ihr nicht binnen einer angemessenen Frist, spätestens aber bis zum in der Kampagnenplanung vorgeschlagenen Datum für den Beginn der konkreten Maßnahmen, widerspricht, Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden werden.
4. VIPEX behält sich ausdrücklich vor, für verschiedene Kunden mit themenähnlichen oder – verwandten Begriffen tätig zu werden. VIPEX schließt in diesem Zusammenhang Vorrangbehandlungen bestimmter Kunden ausdrücklich aus.
5. Ferner schließt VIPEX die exklusive Verwendung von generischen Begriffen im Bereich von Keywords/Keywordkombinationen für einzelne Kunden aus. Identische Begriffe können für verschiedene Kunden vertragsgegenständlich werden.
V. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Absendedatum der Auftragsbestätigung oder mit Unterzeichnung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Parteien bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn durch Dritte Keywords oder Keywordkombinationen oder Contentbeiträge, also Texte, Fotos, Audio- oder Videodateien bezüglich ihrer rechtlichen Zulässigkeit angegriffen werden oder von dritter Seite markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht oder markenrechtliche Probleme angezeigt
VI. WIDERRUFSRECHT
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Leistungen der VIPEX auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht rücksendungstauglich sind. Zudem schließt VIPEX Verträge gemäß diesen AGB ausschließlich mit juristischen Personen/Unternehmern, nicht jedoch mit Verbrauchern.
VII. MITWIRKUNGSPFLICHT
1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die zur Erbringung der im Vertrag oder Auftrag festgelegten Leistungen durch VIPEX notwendig sind.
2. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach 2-maliger vipex-seitiger Mitteilung nicht nachkommen, ist VIPEX von ihren Leistungspflichten befreit. Sollte VIPEX trotz dessen Leistungen erbringen, ist der Kunde zur Zahlung der für diese Arbeiten vertraglich vorgesehenen Vergütung verpflichtet.
VIII. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
Die Parteien haben über alle vertraulichen Informationen und Unterlagen und alle weiteren zwischen den Parteien auszutauschender nicht ohne weiteres aus anderen Quellen rechtmäßig zu beziehenden Informationen, von denen sie im Laufe ihrer Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren, auch wenn die Informationen nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.
Dabei handelt es sich insbesondere auch um firmeneigenes Wissen, das mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelt wird oder wurde oder elektronisch gespeichert wird, insbesondere auch Software und dazugehörige Quellcodes sowie Namen von handelnden Personen. Unter die Verschwiegenheitspflicht fallen auch Informationen und Wissen, die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit mit Dritten bzw. Kooperationspartnern ausgetauscht wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu informieren, sofern und sobald im Falle sie Kenntnis erhält oder sich der Verdacht ergibt, dass vertrauliche Informationen durch Dritte genutzt werden. Unbeschadet dessen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
IX. URHEBERRECHT
1. VIPEX räumt dem Kunden ein dauerhaftes, exklusives Nutzungsrecht an von ihr erstellten Websites und Contentbeiträgen ein, sofern nichts anderes schriftlich bestimmt wurde.
2. Für die Dauer der Vertragslaufzeit übernimmt VIPEX sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung der Domains.
X. HAFTUNG, GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
1. VIPEX kann keine Zusagen hinsichtlich einer Rankingposition bei einer Suchmaschine geben, weil die Bedingungen für ein Ranking einzig im Verantwortungsbereich des Suchmaschinenbetreibers liegen.
2. VIPEX schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von VIPEX.
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sind von VIPEX nicht zu vertreten.
3. Für die Inhalte der Projektwebsite ist der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte bereitzustellen.
4. Sollte die von VIPEX erbrachte Leistung trotz aller aufgewendeten Sorgfalt einen Mangel aufweisen, so wird VIPEX die Leistung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachbessern. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche bei einem nicht unerheblichem Mangel das Recht, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung zu mindern. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden an einen Dritten ist ausgeschlossen.
5. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen anzuzeigen.
XI. PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Preise und Zahlungsmodalitäten zwischen VIPEX und dem jeweiligen Kunden werden einzelvertraglich in schriftlicher Form geregelt.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Soweit das Schriftformerfordernis im Einzelfall nicht weiter konkretisiert ist, wird es auch durch E-Mails, also durch in elektronischer Form übermittelte Schreiben, erfüllt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, getroffener Vereinbarungen oder geschlossener Verträge unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen hiervon unberührt.
3. Gerichtsstand ist Köln, anwendbar ist deutsches Recht, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.